Smart Meter – Warum und für wen? (2)

Intelligenter ZählerGeschäftsführer Hans-Peter ScheererDie neue Welt der Energiezähler – Teil 2

Von Hans-Peter Scheerer

Zum Inhalt
In diesem Beitrag wird erläutert, für wen Smart Meter eingesetzt werden, welche Kosten damit verbunden sind und wer die Umsetzung durchführt.

Wer ist für Smart Meter verantwortlich?

Für die Aufgabenverteilung hat sich der Gesetzgeber eine weitere Unterteilung des Energiemarktes ausgedacht. Bisher gibt es den Netzbetreiber und den Lieferanten. Jetzt kommt speziell für die neuen Zähler die Rolle des Messstellenbetreibers (MSB) hinzu. Leider wird die Situation für den Kunden noch unübersichtlicher. Es kann sein, dass der Stromlieferant die Kosten für die Smart Meter nicht mit den Kunden abrechnet. Dann muss der Messstellenbetreiber dem Kunden eine separate Rechnung nur für den Zähler schicken. Diese Lösung ist nicht nur kompliziert und teuer, sondern auch wenig kundenfreundlich.

Netzbetreiber | Messstellenbetreiber | Lieferant

Netzbetreiber | Messstellenbetreiber | Lieferant

Wer ist betroffen? Bekomme ich auch einen Smart Meter?

Dem Messstellenbetreiber hat die Bundesregierung die Pflicht aufgegeben, die alten Zähler durch neue „moderne Messeinrichtungen (elektronische Zähler) oder „intelligente Messsysteme (Smart Meter) zu ersetzen. Da sowohl die Kosten als auch die Einsparungen bei niedrigen Stromverbräuchen gegen den Einsatz von Smart Meter sprechen, gibt es eine Unterteilung.

Verbraucher unter 6000 KWh/a | Verbraucher über 6000 kWh/a

Verbraucher unter 6000 KWh/a | Verbraucher über 6000 kWh/a

Verbraucher über 6000 kWh/a müssen also vom Messstellenbetreiber (nach und nach) mit Smart Metern ausgerüstet werden. Das sind die so genannten Pflichteinbaufälle.

Auch die Stromerzeuger, zum Beispiel über Photovoltaikanlagen, werden in das System aufgenommen, wobei es hier eine Unterteilung nach der Erzeugungsleistung gibt.

Erzeuger unter 7 KW | Erzeuger über 7 kW

Erzeuger unter 7 KW | Erzeuger über 7 kW

Sowohl für Verbraucher als auch für Erzeuger kann der Messstellenbetreiber auch für Kunden unterhalb der Schwellen für den Pflichteinbau Smart Meter freiwillig einbauen. Jedoch dürfen den Kunden dann nur reduzierte Kosten in Rechnung gestellt werden. Dazu gleich mehr.

Was kostet der Smart Meter?

Die Preise, die der Messstellenbetreiber dem Kunden in Rechnung stellen darf, sind reguliert. Es gibt Preisobergrenzen, die nicht überschritten werden dürfen. Es ist erlaubt, niedrigere Preise zu berechnen. Da jedoch derzeit die Preise aus der Sicht der Messstellenbetreiber die Kosten nicht decken (!), dürfte zu Beginn die Preisobergrenze überall zum Ansatz kommen. Die Preisobergrenze ist abhängig vom jährlichen Stromverbrauch. Da die Regierung bei höherem Verbrauch auch höhere Einsparmöglichkeiten sieht (siehe oben), sind dort auch höhere Preise festgesetzt.

Was kostet der Smart Meter?

Was kostet der Smart Meter?

Wenn ein Smart Meter eingebaut wird, dann gelten die oben genannten Preisobergrenzen. Wenn der Messstellenbetreiber nur einen elektronischen Zähler ohne Gateway (moderne Messeinrichtung) einbaut, darf nur ein Entgelt von 20 Euro im Jahr (€/a) erhoben werden. Das ist wenig mehr als derzeit für herkömmliche mechanische Zähler erhoben wird.

Jahresverbrauch / Preisobergrenze

Jahresverbrauch / Preisobergrenze

Hat der Kunde eine Wahl?

Der grundsätzlichen Pflicht zum Einbau der neuen Stromzähler kann sich der Kunde nicht entziehen. Wenn der Stromverbrauch jedoch gering ist, wird der Messstellenbetreiber von sich aus kaum einen Smart Smart Metering HardwareMeter einbauen, da die Kosten derzeit eher bei 150 Euro im Jahr liegen und dem nur deutlich geringere Einnahmen gegenüber stehen. Die Einbaupflicht ist zeitlich gestreckt über acht Jahre, so dass zu Beginn die Verpflichtung vor allem für größere Verbraucher über 20.000 kWh/a umgesetzt wird.

Eine Wahl hat der Kunde hingegen beim Dienstleister. Der Netzbetreiber ist nur dann der Dienstleister, sofern der Kunde nicht von sich aus einen anderen qualifizierten Betrieb beauftragt. Mit diesem wäre dann ein Vertrag für eine gewisse Laufzeit abzuschließen.  Belässt der Kunde den Messstellenbetrieb beim Netzbetreiber, muss er keinen Vertrag abschließen und kann sich auf die gesetzlichen Regelungen berufen. Dieses Modell empfehlen die Stadtwerke Rüsselsheim für ihre Kunden. Die Einschaltung zusätzlicher Dienstleister führt zu einer Erhöhung der Komplexität.

Smart Meter – Warum und für wen? Teil 1
Smart Meter – Warum und für wen? Teil 2


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